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EHERECHT
Anzahl der Buchstaben
8
Ist Palindrom
Nein
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Beispiele für die Verwendung von EHERECHT in einem Satz
- Die seit 1933 regierenden Nationalsozialisten sahen im Eherecht einen wichtigen Hebel, ihre Ideen der „Rassenhygiene“ durchzusetzen.
- Im katholischen Eherecht stellt Religionsverschiedenheit ein Ehehindernis dar (siehe Interreligiöse Ehe).
- Zugewinn ist ein Begriff aus dem deutschen Eherecht, der beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft/Lebenspartnerschaft den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs beschreibt und bei Beendigung der Ehe für den gegenseitigen Zugewinnausgleich zu berechnen ist.
- In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.
- ): Eherecht und Familiengut in Antike und Mittelalter (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien Bd.
- Josef Prader war ein international gefragter Experte für Kanonisches Recht, das Recht der römisch-katholischen Weltkirche, und publizierte zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen über das internationale Ehe- und Familienrecht, über das lateinische kirchliche Eherecht, über das Eherecht der Ostkirchen und über den Islam.
- Mit positivem Urteil („constat de nullitatis“) wird rechtswirksam festgestellt, dass die auf Wunsch einer oder beider Parteien überprüfte Ehe aus kirchlicher Sicht aufgrund der Ungültigkeit der Eheschließung nach katholischem Eherecht nicht gültig zustande gekommen ist.
- Das Codex Iuris Canonici der römisch-katholischen Kirche sieht, wenn wenigstens einer der Brautleute der katholischen Kirche angehört, als Formerfordernis vor, dass Eheschließung unter Assistenz eines Klerikers stattfinden muss, da sie sonst nicht gültig zustande kommt (siehe Eherecht der katholischen Kirche).
- Er war maßgeblich an den Maigesetzen beteiligt, die das Verhältnis von Staat und Kirche neu regelten (in Fragen von Eherecht, Schulwesen und Religionsfreiheit) und damit das österreichische Konkordat mit dem Heiligen Stuhl von 1855 aushöhlten.
- Beanstandet wurden von der Inquisition vor allem seine Lehren zum Eherecht, insbesondere die Möglichkeit der Ehescheidung im Fall von Ehebruch und Desertion, d.
- Auf die gegen das Konkordat gerichteten Angriffe antwortete er in Streitschriften und Kommentaren zu einzelnen Partien desselben, besonders ausführlich zum Eherecht.
- Für die Entwicklung des protestantischen Eherechts ist von Bedeutung „Matrimonialium causam tractatus methodico ordine scriptus“ (Frankfurt 1553), eine erneute Bearbeitung des Exkursus über das Eherecht in den „Enarrationes zum Tit.
- Rechtsgeschichtliche Studie über ziviles und kirchliches Eherecht im Burgenland unter Einbeziehung der Geschichte des Eherechtes in Ungarn.
- ): Eherecht und Familiengut in Antike und Mittelalter (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien.
- Seiner Habilitationsschrift Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit wurde eine für rechtswissenschaftliche Arbeiten ungewöhnlich breite Ausschöpfung der Archive zugesprochen.
- Zu den mehrfachen Hinweisen Walter Selbs, die Sententiae Syriacae würden „reines“ römisches Recht enthalten, hat Reuven Yaron in seiner Buchbesprechung einige Anmerkungen publiziert, wonach in einzelnen Fällen orientalische Einflüsse (zum Beispiel ein Verbot aus dem Talmud beim Verlobungs- und Eherecht, § 14, §§ 71–73) nicht auszuschließen seien.
- „Dem Fußsoldaten Soio, Sohn des Muscellus aus dem Stamm der Besser von der cohors I Montanorum, wurde nach 25-jähriger Dienstzeit die ehrenvolle Entlassung und damit das Bürger- und Eherecht verliehen.
- Die Wandelbarkeit des ehelichen Güterrechtes: ein rechtstheoretischer und rechtsvergleichender Beitrag zum internationalen Eherecht.
- Gegenstand jedes Länderberichts sind die Gebiete Eherecht (materielle und verfahrensrechtliche Bestimmungen zu Eheschließung und Scheidung, Ehewirkungen, Ehegüterrecht, Unterhalt), Kindschaftsrecht (Abstammung, Legitimation, Adoption, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht), Namensrecht, internationales Privatrecht (Ehe, Kindschaft, Namen), internationales Verfahrensrecht (Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung) und Staatsangehörigkeitsrecht (Erwerb, Verlust, Nachweis) unter Berücksichtigung der diesbezüglichen internationalen Abkommen.
- Schwerpunkte seiner akademischen Lehre waren die Institutionen und Pandekten, das Kriminalrecht, das Kirchen- und Eherecht sowie das mit diesen verbundene Prozessrecht.
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