Definition & Bedeutung | Deutsch Wort HAFTE


HAFTE

Definitionen von HAFTE

  1. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs haften
  2. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs haften
  3. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs haften
  4. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs haften
  5. Nominativ Plural des Substantivs Haft
  6. Genitiv Plural des Substantivs Haft
  7. Akkusativ Plural des Substantivs Haft

Anzahl der Buchstaben

5

Ist Palindrom

Nein

2
HA

26

208


19
AE
AH
AT
EF
EH
ET
ETA
ETH
FA
FEH
FH
HA


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Beispiele für die Verwendung von HAFTE in einem Satz

  • Nur dann, wenn der Konkursverwalter erkannt habe oder bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt habe erkennen können, dass der Betrieb noch nicht einmal seinen Aufwand erwirtschafte und die vorhandene Masse zur Deckung nicht ausreiche, hafte er nach § 82 KO für die dennoch begründeten Masseschulden.
  • Ergriffenheit hafte seinen Werken an, aber auch tiefe Symbolik; er hebe die Gestalten ins Zeitlose, wenn abstrakte Begriffe in ihnen bildhaft werden, sagt J.
  • Der Charterer des Schiffes berief sich auf die „Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims, 1976“, in der in Artikel 1 das Wort "charterer" bei der Definition des Schiffseigners verwendet wird und nach der er nur beschränkt hafte.
  • November 1884 an, dass er als Privatperson für die Einlösung des Papiergelds hafte, und dass jeder Inhaber eines Geldscheins ihn auf die Auszahlung des Nennwerts verklagen könne.


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