Definition & Bedeutung | Deutsch Wort KONSULARISCHE


KONSULARISCHE

Definitionen von KONSULARISCHE

  1. Nominativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  2. Akkusativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  3. Nominativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  4. Akkusativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  5. Nominativ Singular alle Genera der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  6. Akkusativ Singular Femininum der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  7. Akkusativ Singular Neutrum der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  8. Nominativ Singular Femininum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch
  9. Akkusativ Singular Femininum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs konsularisch

Anzahl der Buchstaben

13

Ist Palindrom

Nein

20
AR
ARI
CH
HE
IS
KON
LA

4

1

9

ACE
ACH


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Beispiele für die Verwendung von KONSULARISCHE in einem Satz

  • Die häufige doppelte Nummernvergabe resultiert zum einen daraus, dass es zunächst nur vier konsularische Legionen gab und jeder Feldherr für einen Feldzug neue aufstellte, zum anderen aus den häufigen Bürgerkriegen, in denen jede Partei neue Legionen aufstellte.
  • Ein Generalkonsulat ist eine konsularische Auslandsvertretung eines souveränen Staates, die eigenständig (unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft) organisiert ist.
  • Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten.
  •  Jahrhunderts richteten die meisten europäischen Großmächte konsularische Vertretungen in Bitola ein, die bis heute bestehen.
  • Generalkonsulat, eine konsularische Auslandsvertretung eines souveränen Staates, die eigenständig (unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft) organisiert ist.
  • Daran schlossen sich konsularische Legaturen in den Provinzen Germania inferior und Syria Coele an (bezeugt für 208); für die letztgenannte Station gibt es diverse Belege in Papyri aus Dura Europos.
  • Konsulate gelten daher nicht als diplomatische Vertretungen eines Staates, sie sind vielmehr Auslandsvertretungen eigener Art (konsularische Vertretungen).
  • Nachdem das ursprüngliche Konsulatsgebäude durch die Nazis als jüdischer Besitz requiriert worden war und die Mittel aus China zur Anmietung eines neuen Gebäudes ausblieben, mietete Ho auf eigene Kosten entsprechende Räumlichkeiten in der Johannesgasse 22 im Bezirk Innere Stadt und setzte dort seine konsularische Arbeit bis zu seiner Abberufung aus Wien im Mai 1940 fort.
  • Die Botschaft unterhält eine telefonische Rufbereitschaft für konsularische Notfälle deutscher Staatsangehöriger außerhalb der Dienstzeit.
  • Die Botschaft unterhält eine telefonische Rufbereitschaft für konsularische Notfälle deutscher Staatsangehöriger außerhalb der Dienstzeit.
  • Die Interessen berührten zumeist Handels- und Schifffahrtsfragen und die konsularische Vertretung in Haupt- und Hafenstädten.
  • Der Begriff Konsulargerichtsbarkeit, auch Konsularjurisdiktion oder konsularische Rechtsprechung genannt, bezeichnete die juristische Zuständigkeit der konsularischen Vertretung eines Herkunftslandes in einem Gastland für Rechtssachen, von denen Staatsbürger des Herkunftslandes beim Aufenthalt in dem Gastland betroffen waren.
  • Da Aserbaidschan keine Generalkonsulate in Deutschland hat und von 2010 bis 2021 nur von Honorarkonsul Otto Hauser in Stuttgart vertreten wurde, besitzt die Botschaft eine Konsular­abteilung, die für konsularische Angelegenheiten zuständig ist.
  • Der konsularische Schutz im Ausland kann von jeder konsularischen Vertretung eines Mitgliedslandes in Anspruch genommen werden.
  • Honorarkonsuln sind Ehrenbeamte, besitzen meist die Nationalität des Gastlandes und sind befugt, konsularische Amtshandlungen auszuüben.
  • Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) kodifizierte das gewohnheitsrechtlich entwickelte Konsularrecht.
  • Der Flaggenstreit erreichte seinen Höhepunkt 1895 und war neben dem Kampf um eine eigene konsularische Vertretung im Ausland der Kristallisationspunkt norwegischer Politik nach der Trennung von Dänemark im Kieler Frieden vom 14.
  • Die porta Trigemina war Schauplatz heftigster Kämpfe am Ende der Gracchenzeit, als das konsularische Heer die Anhänger der Gracchen unter anderem in das Tor zwangen und niedermachten.
  • Nachdem Bonn 1949 Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland geworden war, war das 1951 aus der Dienststelle des Bundeskanzleramts für Auswärtige Angelegenheiten hervorgegangene Auswärtige Amt zunächst in der Villa Ingenohl (Hauptsitz) und bis zu 20 weiteren, teils behelfsmäßigen Gebäuden beheimatet – Sprachendienst und Pressereferat in der Adenauerallee 214, der konsularische Dienst in der Villa Dahm.
  • Im Jahr 1844 (zwei Jahre nach dem Ende des Ersten Opiumkrieges) wurden erstmals konsularische US-amerikanische Vertretungen in den Städten Fuzhou (Foochow) und Xiamen (Amoy) eingerichtet.


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