Definition, Bedeutung & Synonyme | Deutsch Wort STIFT
STIFT
Definitionen von STIFT
- künstlich hergestellter länglicher, meist zylindrischer Körper aus Metall oder Holz, oft mit einer Spitze, der vielfachen Verwendungsmöglichkeiten dient
- im erweiterten Sinne zu [1]: (dünner) Nagel, (speziell) Nagel ohne Kopf
- im erweiterten Sinne zu [1], häufig Technik: länglicher, zum Teil spitzer Körper ohne besondere Differenzierung – oft aus Metall
- dünner, länglicher, spitzer Körper zum Befestigen eines künstlichen Zahnes in einer Zahnwurzel
- Maschinenelement zum Verbinden von Teilen und zum Sichern gegen deren willkürliches Lösen
- länglicher, spitzer Gegenstand natürlichen Ursprungs
- Stängel von Pflanzen
- Dorn der Pflanzen
- Stachel eines Tiers, steifes Haar, Zahnstumpf
- Pfahl, Stamm eines Baumes
- im erweiterten Sinne zu [1] und [6]: Schreibgerät
- Gaunersprache: etwas kleines Geringwertiges, Unbedeutendes
- Penis
- Junge von kleinem Wuchs
- Namibia: Kind
- junger Mann
- Sohn
- (jüngster) Lehrling
- Rekrut
- Unterstufenschüler; Schulanfänger
- im übertragenen Sinne zu [7]: Nachhilfeschüler
- im übertragenen Sinne zu [7]: Studienreferendar
- Einrichtung, Festsetzung, Gründung, Anordnung
- eine mit Grundvermögen oder Kapitalien ausgestattete autonome Anstalt, ursprünglich religiösen Charakters, jünger auch für weltliche Gründungen gemeinnütziger Art mit den dazu gehörigen Personen, Gebäuden und Gütern
- im engeren Sinne zu [2]: mit gestiftetem Grundbesitz und Vermögen ausgestattete, einem geistlichen Kollegium gehörende, kirchlichen Zwecken dienende Anstalt
- im engeren Sinne zu [3]: als "kirchliche Einrichtung, geistliche Stiftung") eine geistliche Korporation, ein Kloster, eine Domkirche, Kollegiatkirche, dann auch für ein Bistum oder Erzbistum (Hochstift) allgemein als Verwaltungskörper mit allem Zubehör
- im engeren Sinne zu [3], elliptisch: Stiftsgebäude, vereinzelt auch: Stiftskirche
- auf eine Stiftung zurückgehende, den Zwecken der Wohltätigkeit dienende (kirchliche) Anstalt für a) den Unterricht, die Erziehung (Stiftsschule) oder b) für die Betreuung notleidender, meist alter Menschen
- im engeren Sinne zu [2]: Gebiet, Landbesitz, der zu einem Bistum oder Erzbistum gehört
- im engeren Sinne zu [2]: Kollegium der Stiftsherren einer Kollegiatkirche, eines Bistums (Domkapitel), Erzbistums
- im engeren Sinne zu [2]: die Pfründe eines Stifts, besonders der Kanoniker
- im engeren Sinne zu [2]: Kanonissinnenstift, freie adlige Damenstift
- alttestamentliche Bibelsprache: Bund, Vertrag zwischen zwei Parteien
- rechtlicher Fachbegriff in verschiedener Anwendung
- Verfügungsrecht der Grundherrschaft über die Besetzung der Güter mit Grundholden, ebenso das Recht, diese abzusetzen; (häufig auch allgemeiner) rechtliches Verhältnis der Partner, das durch solche Verfügung entsteht
- der sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebende Pachtzins, die Steuer
- Versammlung der Zinsbauern zur Ordnung dieses Verhältnisses und Leistung der Abgaben
- 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs stiften
Anzahl der Buchstaben
5
Ist Palindrom
Nein
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