Definition & Meaning | German word EXPORTEUR


EXPORTEUR

Definitions of EXPORTEUR

  1. exporter (male of unspecified sex) (can also be an organization)

Number of letters

9

Is palindrome

No

12
EU
EX
ORT
PO
POR
UR

5

2

13

116
EO
EPO
ER
ERO
ET
EU
EX
EXE


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Examples of Using EXPORTEUR in a Sentence

  • Räumt beispielsweise ein Exporteur seinem Importeur für Lieferungen ein Zahlungsziel in einer Fremdwährung ein, so unterliegt diese Forderung des Exporteurs sowohl einem Zahlungsrisiko als auch einem Wechselkursrisiko.
  • Beteiligte im Frachtgeschäft sind der Verkäufer (oder Ablader, Absender, Befrachter, Exporteur), der Frachtführer (Verfrachter) und der Käufer (Empfänger, Importeur).
  • Akkreditive kommen meist in der Außenhandelsfinanzierung vor, dann sind Beteiligte am Akkreditiv ein Verkäufer (Exporteur), ein Käufer (Importeur) und mindestens das akkreditiveröffnende Kreditinstitut als Hausbank des Importeurs.
  • Hier besteht die Gefahr, dass der Exporteur einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil durch Dumping erzielen könnte.
  • Die importierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat und seine Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Importeur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Exporteur.
  • Die Straße wurde nach dem 1900 in die USA ausgewanderten Inhaber der Paul Ecke Ranch, dem weltgrößten Züchter und Exporteur von Weihnachtssternen, benannt.
  • Importeur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Exporteur abschließt bzw.
  • Gazprom konnte dank dem schwachen Rubel günstig bei anderen Produzenten Gas einkaufen und als monopolistischer Exporteur bei der Ausfuhr davon profitieren.
  • So werden Massengüter wie Baustoffe, Düngemittel, Eisen oder Frischwaren vom Hersteller direkt an den Einzelhandel oder Exporteur geliefert (Streckengroßhandel).
  • Unter Kaufleuten verpflichtet diese Frankatur den Verkäufer (Exporteur), alle Kosten bis zur Ablieferung am letzten Bestimmungsort zu tragen.
  • Er ist von großer Bedeutung, weil er zwischen dem Verkäufer (Exporteur) und dem Empfänger (Importeur) im Frachtvertrag (Schiffsfrachtvertrag) und den Lieferbedingungen vereinbart werden muss und der Empfänger sich bei der Ablieferung hieran orientieren kann.
  • Entsprechend verhält es sich bei Asset-Swaps mit Fremdwährungen als Basiswert, bei denen sich der Importeur gegen das Aufwertungs- oder der Exporteur gegen das Abwertungsrisiko absichert.
  • Der Agrarstaat wandelte sich zu einem Exporteur von Rohstoffen; Venezuela stieg zum drittgrößten Erdölproduzenten der Welt auf.
  • Danach ist der Exporteur vertragsgemäß verpflichtet, die Ware abzuladen und auf seine Kosten dem Importeur die Warenbegleitpapiere (einschließlich Versicherungsschein) zu beschaffen und zu übergeben.
  • Die exportierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat mit seinen Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Exporteur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Importeur.
  • Bei „frei Haus“ übernimmt der Verkäufer sämtliche Transportkosten, bei den häufigen Klauseln CIF (der Exporteur trägt die Transportkosten bis zum Importhafen) und FOB (der Exporteur übernimmt noch die Ladegebühren im Exporthafen) werden die Transportkosten geteilt.
  • Da es sich um überseeischen Transport handelt, ist der Empfänger stets auch Importeur, der Befrachter entsprechend Exporteur.
  • Sie werden vom Ablader, Absender, Befrachter, Exporteur oder Verkäufer ausgestellt und zusammen mit der Ware dem Frachtführer übergeben.
  • Niederländisch-Indien hatte als Exporteur von Gewürzen, Tee, Kaffee, Zucker, Kokosnüssen und später Gummi und Erdöl weltwirtschaftliche Bedeutung.
  • Die Neuerungen entlang seines Handelns waren das „Machen eines Marktes“ über das übliche Erkennen der Absatzchancen hinaus, eine Umkehrung des Verhältnisses zwischen Eisenindustrie und Eisenhandel mit dem Ideal einer kaufmännischen Führung, das Bankiers-ähnliche Vorgehen von ihm als Exporteur bei der mitfinanzierten Vermittlung von Gütern und die Handhabung dessen ebenso als Gesamtunternehmer im Konsortialgeschäft (hier im Sinne der Geschäfte von Konsortien), das auch im großen Maßstab bei präziser Anlage der Planung arbeitsteilig ohne Finanzverflechtung der Lieferwerke vollzogen werden konnte.


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