Definition, Meaning & Synonyms | German word FREMDER


FREMDER

Definitions of FREMDER

  1. inflection of Fremde
  2. stranger (someone whom one does not know) (male or of unspecified gender)
  3. stranger, foreigner (someone from a different country, or from a different part of a country)
  4. comparative degree of fremd.

2

Number of letters

7

Is palindrome

No

12
DE
DER
EM
EMD
ER
FR
MD
MDE
RE

5

19

59

37
DE
DEM
DER
DM
DR
EDE
EF
EM
EMD
ER
ERD


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Examples of Using FREMDER in a Sentence

  • ist ein vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes (Büsingen am Hochrhein) oder ein eingeschlossener fremder Staat (Lesotho, San Marino oder Vatikanstadt).
  • Im engeren Sinne wird damit zum einen auf Karl Marx zurückgehend das „falsche Bewusstsein“ einer Gesellschaft bezeichnet, zum anderen wird in der US-amerikanischen Wissenssoziologie jedes System von sozialen Normen als Ideologie bezeichnet, das Gruppen zur Rechtfertigung und Bewertung eigener und fremder Handlungen verwenden.
  • Yves Tanguys Landschaften sind mal luftig leicht, ähneln Wolkenformationen, mal erinnern sie an die Tiefen des Meeresgrunds, mal an die Oberfläche fremder Planeten, nie aber sind sie eindeutig fassbar: Sie sind surreale Landschaften im wahren Sinne des Wortes.
  • Die Stutbücher sind seit 1960 geschlossen, das heißt, es werden keine Tiere fremder Rassen mehr eingekreuzt.
  • Kaiser Gallienus feiert in Rom sein zehntes Jahr seit der Thronbesteigung mit einer spektakulären Prozession von Senatoren, Equites, Gladiatoren, Soldaten, Vertretern fremder Völker und weiterer Gruppen.
  • Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem organisatorischen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.
  • ethnozentrischen Weltbildes als abgrenzende und abwertende Bezeichnung für die Andersartigkeit fremder Kulturen, seien sie in regionaler (vor allem Rand- und Grenzvölker) oder weltanschaulicher (Christen, „Heiden“, Juden) Distanz.
  • Dieses Verhalten ist bei adulten Exemplaren eher zu beobachten als bei Jungtieren und im eigenen Gespinst der Spinne häufiger als bei der Invasion fremder Netze.
  • Der Vampirismus bezeichnet grundsätzlich eine Affinität zum Blutsaugen – in Literatur und Historie meist wörtlich gemeint, aber auch im übertragenen Sinne zu verstehen: als das Gewinnen von (meist überirdischer) Stärke durch das Absaugen fremder Energien.
  • Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
  • Eine Annexion oder Annektierung (von ; selten auch als Annektion bezeichnet) ist die erzwungene (und einseitige) endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
  • Anstelle der Worte „Valutaguthaben, Valutaschuld, Valutawechsel“ haben sich seit 1963 die Worte „Währungsguthaben, Währungsschuld und Wechsel in fremder Währung“ eingebürgert.
  • Der Dichter und Schriftsteller Aloys Henninger (1814–1862), übernahm Calaminus’ Gedicht in sein Werk Nassau in seinen Sagen, Geschichten und Liedern fremder und eigner Dichtung.
  • Israeliten, gebraucht, besonders in seiner Eigenschaft als Schöpfer der Welt und in Polemiken gegen die Verehrung fremder Götter in Israel.
  • Die Gräzisierung ist die Assimilation Fremder in die griechische Sprache und Kultur sowie die griechische Wiedergabe fremder Namen im europäischen Kulturkreis.
  • Tauglicher Täter des Delikts ist nur ein Rechtsanwalt oder anderer Rechtsbeistand, das heißt, ein Organ der Rechtspflege, dem in dieser Eigenschaft die Wahrnehmung fremder Geschäfte anvertraut ist.
  • Außerdem organisieren sie die Karnevalsumzüge, den örtlichen Straßenkarneval, den Altweiberkarneval sowie gemeinschaftliche Besuche fremder Karnevalsveranstaltungen.
  • Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
  • Unweit der östlichen Gemeindegrenze entspringt auf fremder Flur der Erdbach, der zusammen mit dem Koberbach die Koberbach-Talsperre speist und zur Pleiße fließt.
  • Passivgeschäft (oder Einlagengeschäft) ist im Bankwesen ein Bankgeschäft, das in der Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums besteht, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden; der Rückzahlungsanspruch darf nicht aus Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft resultieren.


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