Definition, Meaning, Synonyms & Anagrams | German word SCHULDNER
SCHULDNER
Definitions of SCHULDNER
- debtor (a person or firm that owes money)
Number of letters
9
Is palindrome
No
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Examples of Using SCHULDNER in a Sentence
- Ein Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird.
- Der Kreditbegriff ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl wirtschaftlicher Fallgestaltungen, bei denen der Schuldner von der Verpflichtung befreit ist, seine Leistung sofort zu erbringen.
- Als Schuldner wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger eine Leistungspflicht trifft.
- Zahlungsmittel dienen im modernen Zahlungsverkehr dem zahlungsverpflichteten Schuldner dazu, seinem Gläubiger die aus Vertrag oder Gesetz resultierende Geldschuld rechtswirksam zu tilgen.
- Millionen Sesterzen ebnen ihm den Weg ins höchste Staatsamt – doch die aufwendigen Feste und Gladiatorenspiele, Geschenke und Bestechungsgelder machen ihn zeitweilig zum größten Schuldner in Rom.
- Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.
- Mit dem Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich ein Schuldner zur Vornahme eines Tuns, Duldens oder Unterlassens.
- Voraussetzungen sind mithin, dass die Zahlungspflichten fällig sind und dass der Schuldner nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen.
- Die Verbannung erscheint in den frühesten deutschen Rechtsaufzeichnungen als Beugemittel für säumige Schuldner oder Angeklagte sowie als Mittel zur Beendigung von Fehden.
- Beteiligte bei der Lastschrift sind der Gläubiger als Zahlungsempfänger, dessen kontoführende Bank als „erste Inkassostelle“ sowie der Schuldner als Zahlungspflichtiger und dessen kontoführendes Institut als „Zahlstelle“.
- Typischerweise dienen Anleihen dem Schuldner zur – meist langfristigen – Fremdfinanzierung und dem Gläubiger (Anleger) zur Kapitalanlage.
- Beteiligte beim Wechsel sind der Aussteller als Gläubiger, der Bezogene als Schuldner und gegebenenfalls noch ein weiterer Zahlungsempfänger (Wechselnehmer, Remittent).
- Im deutschen Schuldrecht werden verschiedene Arten von Gehilfen unterschieden: innerhalb bestehender Schuldverhältnisse der „Erfüllungsgehilfe“, dessen Verhalten dem Schuldner zugerechnet wird, und im Deliktsrecht der „Verrichtungsgehilfe“, dessen Einsatz zum Schadensersatz verpflichten kann.
- Der Satz besagt, dass niemand erfolgreich eine Leistung einklagen kann, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht.
- Die Geltendmachung dieses Leistungsverweigerungsrechts durch den Schuldner führt dazu, dass der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen kann, obwohl dieser nicht erloschen ist.
- Beim Scheck gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Aussteller (Schuldner), das Kreditinstitut als Bezogenen und den Zahlungsempfänger (auch Begünstigten, Remittenten) als Gläubiger.
- So wird ein in der Eigentumsfrage strittiges Gut vom Richter dem rechtmäßigen Eigentümer addiziert, wird dem Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners ein vereinbartes Pfandgut oder als Schuldsklave bis zur Einlösung der Schuld der Schuldner in Person addiziert oder wird eine Konkursmasse vom Praetor dem Meistbietenden addiziert.
- Konfusion tritt im Schuldrecht ein, wenn der Gläubiger einer Forderung mit dem Schuldner einer korrespondierenden Verbindlichkeit in einer Person zusammentrifft.
- Begleicht der Schuldner die fälligen Forderungen des Gläubigers nicht, so kann der Gläubiger seine Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit Hilfe der Gerichte zwangsweise einzutreiben versuchen.
- Dies gilt sowohl, wenn die Leistung objektiv (= Unmöglichkeit), also für jedermann, als auch wenn die Leistung subjektiv (= Unvermögen), also nur für den Schuldner, unmöglich ist.
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